Glossar
Das Wort Audiologie setzt sich aus dem lateinischen audire (hören) und dem griechischen Logos (Lehre) zusammen und bezeichnet somit die Lehre vom Hören und von Hörschäden. Einen Fachmann dieser Lehre nennt man Audiologe. Er testet das menschliche Gehör und unterstützt und berät Hörgeschädigte. Da bei der Wahrnehmung von Schall so viele physikalische und biologische Effekte beteiligt sind, ist die Audiologie ein Forschungsgebiet der Medizin, der Naturwissenschaften und der Ingenieurwissenschaften.
Ein Teilgebiet der Audiologie ist die Audiometrie. Damit sind verschiedene Verfahren gemeint, um die Hörleistung zu diagnostizieren, Erkrankungen der Hörorgane festzustellen und die Hörorgane zu erforschen.
Grundsätzlich kann man die Verfahren in zwei verschiedene Arten einteilen. Subjektive audiometrische Verfahren benötigen die Mithilfe der Person, deren Gehör untersucht werden soll. Objektive audiometrische Verfahren können auch ohne die Mithilfe des Betreffenden durchgeführt werden, wie z. B. eine Gehirnstamm-Messung. Diese Art der Messung bietet sich vor allem bei sehr jungen oder kommunikationsunfähigen Patienten an.